AUSSCHLUSS DES RÜCKTRITTSRECHTS Der Vermieter weist darauf hin, dass die von Ihnen vorgenommenen Reservierungen rechtsverbindlich sind. Ein Widerrufsrecht (sog. Bedenkzeit) von 14 Tagen gilt nicht für die von Ihnen mit dem Vermieter abgeschlossenen Verträge. Artikel 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Definitionen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einen befristeten Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter einer Wohnung der Sonntagshof Ferienwohnungen, Förolach 13, 9615 Görtschach, Österreich. Mieter: die Person, die die Ferienwohnung vom Vermieter für einen bestimmten Zeitraum mietet und den vereinbarten Mietpreis an den Vermieter gezahlt hat. Vermieter: Zondag und Mitges GesbR ist die Person, die die Wohnung an den Mieter vermietet. Mietvertrag: Vertrag zwischen Mieter und Vermieter über die Anmietung einer Wohnung. Eigentümer: der Eigentümer der Wohnung. Mietpreis: Preis pro Übernachtung mal Anzahl der vereinbarten Übernachtungen. Der Mietpreis kann sich um Kosten und Kaution erhöhen. Anzahlung: der Teil des Mietpreises, den der Mieter dem Vermieter bei der Buchung schuldet. Die Anzahlung beträgt derzeit 30 % des Mietpreises. Kaution: Betrag, den der Mieter dem Eigentümer im Voraus oder bei der Ankunft im Ferienhaus für etwaige Kosten, Schäden oder Verluste zahlt, für die der Mieter verantwortlich ist. An- und Abreisezeiten: die zwischen Mieter und Vermieter vereinbarten Zeiten. Artikel 2. Zustandekommen des Mietvertrages Der Vermieter informiert den Mieter über den Mietgegenstand, Preise und Konditionen, die für den Abschluss des Mietvertrages von Bedeutung sind. Der Mietvertrag kommt zustande, nachdem der Mieter die Buchung auf der Website des Vermieters vollständig ausgefüllt und abgeschickt hat und ihm diese vom Vermieter bestätigt wurde (per E-Mail, Fax oder Post). Artikel 3. Zahlungsbedingungen Innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung durch den Mieter auf der Website des Vermieters oder per E-Mail muss die Anzahlung dem vom Vermieter dem Mieter angegebenen Bankkonto gutgeschrieben werden. Erfolgt die Gutschrift der Kaution nicht innerhalb der genannten Frist auf dem Bankkonto des Vermieters, gilt der Mietvertrag als nicht zustande gekommen. Der volle Mietpreis ist spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn des Ferienhauses auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Wird diese nicht erfüllt, erlischt der Anspruch auf Vermietung des Ferienhauses unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Artikels 9. Erfolgt die Buchung weniger als 6 Wochen vor Mietbeginn, ist der gesamte geschuldete Betrag an den zu überweisen Rechnung des Vermieters. Dieser Betrag muss innerhalb von 7 Werktagen dem Konto des Vermieters gutgeschrieben werden. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist auf dem Bankkonto des Vermieters, gilt der Mietvertrag als nicht zustande gekommen. Artikel 4. Kosten Sollten zusätzlich zum Mietpreis Kosten anfallen, wird dies auf der Website des Vermieters angegeben. Diesen zahlt der Mieter in gleicher Weise wie den Mietpreis. Artikel 5. Kaution Der Eigentümer ist berechtigt, vom Mieter eine Kaution zu verlangen. Die Kaution ist auf Wunsch des Eigentümers im Voraus oder bei Betreten der Wohnung zu entrichten. Die Kaution wird dem Mieter vom Vermieter nach der vereinbarten Aufenthaltsdauer unverzüglich zurückerstattet bzw. bei Vorauszahlung der Kaution innerhalb einer Woche auf das Bankkonto des Mieters zurückerstattet. Dies alles unter Abzug etwaiger Kosten für verursachte Schäden, Mängel und/oder Verluste oder unverhältnismäßigen Energieverbrauch. Etwaige Abzüge sind angemessen und liegen im Ermessen des Eigentümers. Artikel 6. Pflichten des Vermieters Der Vermieter stellt sicher, dass dem Mieter die Wohnung zum vereinbarten Ankunftszeitpunkt und entsprechend der Buchungsbestätigung in gepflegtem Zustand zur Verfügung gestellt wird. Artikel 7. Pflichten des Mieters Bei der Ankunft im Ferienhaus ist der Mieter verpflichtet, das Ferienhaus und die unmittelbare Umgebung auf etwaige unsichere Situationen zu überprüfen. Liegt aus Sicht des Mieters eine unsichere Situation vor, wird er den Eigentümer unverzüglich informieren. Der Mieter wird dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Behebung des Sachverhalts einräumen. Die Übernachtung im Apartment ist für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Personenzahl gestattet. Übernachtungen von Besuchern sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und Zahlung eines zu vereinbarenden zusätzlichen Mietpreises gestattet. Der Zutritt zur Wohnung ist außer dem Mieter und den von ihm benannten Personen oder Freunden, Bekannten oder Familienangehörigen nicht gestattet. Für alles Genannte ist der Mieter verantwortlich